BattG & ElektroG

Entsorgen Sie das Gerät bei der Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen. Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Sie das Gerät auf keinen Fall in den Hausmüll werfen dürfen!

Es besteht eine Gefährdung der Gesundheit und Umwelt durch Akkus und Batterien! Sie dürfen diese nie öffnen, beschädigen, verschlucken oder in die Umwelt gelangen lassen. Es können giftige und umweltschädliche Schwermetalle enthalten sein.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Akkus und Batterien beim batterievertreibenden Handel sowie bei zuständigen Sammel­­stellen, die entsprechende Behälter bereitstellen, sicher zu entsorgen. Die Entsorgung ist unentgeltlich. Die Symbole bedeuten, dass Sie Akkus und Batterien auf keinen Fall in den Hausmüll werfen dürfen und sie über Sammelstellen der Entsorgung zugeführt werden müssen. Verpackungsmaterialien entsorgen Sie entsprechend der lokalen Vorschriften.